Problematik
Die TFG 2.0 hat die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld in Deutschland überprüft, nachdem Beschwerden einer möglichen Doppelbesteuerung bzw. Doppelbelastung und Diskriminierung von Grenzgängern an sie herangetragen worden sind. Problematisch erschien dabei, dass bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zum einen in Deutschland ein Abzug der (fiktiven) Lohnsteuer vorgenommen und zum anderen der ausgezahlte Zuschussbetrag schlussendlich in Frankreich besteuert wird.