Problematik:
Bei der vorliegenden Thematik geht es um die Frage, ob die belgische Lebenspartnerschaft (cohabitation légale) mit der luxemburgischen Lebenspartnerschaft (partenariat légal) rechtlich gleichgestellt ist. Eine Gleichstellung hätte zur Folge, dass eine gemeinsame steuerliche Veranlagung möglich ist. Die vorliegende Frage stellt sich unter anderem für Grenzgänger, die in Belgien wohnen und im Großherzogtum Luxemburg arbeiten.
Die TFG hat dieses Thema bearbeitet.