Problematik:
Nach der Richtlinie 2003/59/EG müssen Berufskraftfahrer eine regelmäßige Weiterbildung absolvieren. Diese kann entweder im Wohnsitzland oder in dem Land, in dem die Berufstätigkeit ausgeübt wird, erfolgen. Sofern in Frankreich wohnhafte Personen mit französischer Fahrerlaubnis eine Weiterbildung im Beschäftigungsland Deutschland bzw. Belgien absolvieren, gibt es für sie derzeit keine Möglichkeit, hierfür einen EU-weit anerkannten Nachweis zu erhalten.
Die TFG hat dieses Thema bearbeitet.