Problematik:
Vorliegend geht es um die Frage, ob Deutsche mit Wohnsitz in Lothringen einen Reisepass bei inländischen Passbehörden im Saarland und in Rheinland-Pfalz beantragen können. Die Problematik besteht darin, dass die inländischen deutschen Passbehörden in dieser Angelegenheit unzuständig sind. Zuständig ist das Deutsche Generalkonsulat in Straßburg.
Die TFG hat dieses Thema bearbeitet.